Allgemeine Geschäftsbedingungen

EVENTS

§ 1
Geltungsbereich

(1) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events und Marketing, Organisation und Planung von Veranstaltungen, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Gesellschaft: Beach Concept GmbH, Gottschedstraße 12, 04109 Leipzig (nachfolgend Gesellschaft genannt) diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” (AGB).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

§ 2
Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Gesellschaft in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde. Der Kunde ist als Veranstalter von Events sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der Gäste und deren Sicherheit, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten, zuständig.

§ 3
Angebote und Vertragsabschluss

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der Gesellschaft, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Gesellschaft mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen. Das Angebot ist ab Angebotsdatum 14 Tage gültig und verliert danach seine Wirksamkeit.  Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Gesellschaft kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung des Kunden zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

(2) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(3) Die Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer wird entsprechend der finalen Meldung des Kunden, spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum, an die Gesellschaft in Rechnung gestellt. Eine Änderung der Teilnehmeranzahl durch den Kunden kann bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum erfolgen. Das Angebot ist auf dieser Grundlage kalkuliert. Sollte sich die Teilnehmerzahl danach um mehr als 5% erhöhen bzw. reduzieren, erfolgt eine Neukalkulation der Einzelpreise.

(4) Erhöhte Gästezahlen, welche sich während der Veranstaltung einstellen, bewirken auch automatisch eine Erhöhung des Gesamtpreises. Die Abrechnung erfolgt zu dem jeweiligen Einheitsfestpreis. Die Gesellschaft kann Mehrleistungen für die Erweiterung der Veranstaltung infolge von mehr Teilnehmern in Rechnung stellen. Für die Erfassung der Teilnehmerzahl kann die Gesellschaft eine Zählung vornehmen oder andere geeignete Maßnahmen treffen. Stornierungen bei Einzelreservierungen erfolgen generell schriftlich. Entscheidend ist das Datum des Eingangs. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden gelten die Rücktrittsgebühren gemäß §8.

§ 4
Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Gesellschaft dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(3) Soweit die Gesellschaft Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern.

(4) Soweit die Gesellschaft entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.

§ 5
Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat der Gesellschaft alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Gesellschaft.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprachen mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.

(4) Fotographien sowie Video-, und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der Gesellschaft genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

§ 6
Mietsachen

(1) Sämtliche Angaben über Mietgegenstände, die in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art enthalten sind, sind unverbindlich, soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen. Ausgenommen hiervon sind einzelne Angaben, die schriftlich durch die Gesellschaft bestätigt worden sind. Die Gesellschaft steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.

(2) Eine Vermietung und Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte und/oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes außerhalb Deutschlands ist ohne schriftliche Genehmigung der Gesellschaft untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde vollumfänglich.

(3) Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunden der Mietgegenstand übergeben worden ist und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin angegeben wurde. Die Gesellschaft behält sich vor, bei Überziehung dieses Termins Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen darüber hinaus gehenden Schadenersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Für defekt zurückgebrachte Geräte berechnet die Agentur Reparaturkosten. Sofern eine Reparatur nicht mehr möglich ist, behält sich die Gesellschaft einen Schadensersatzanspruch vor. Bei übermäßig verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach Aufwand.

§ 7
Zahlung, Verzug

(1) (Alle Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer und werden in der zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten bei Unternehmen und 5 Prozentpunkten bei Verbrauchern über dem Basiszinssatz als vereinbart.

(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen. Die erste Rechnungsstellung erfolgt nach Unterzeichnung des Angebotes und beinhaltet die Miete für die Anmietung der Lokalität. Eine weitere Anzahlungsrechnung in Höhe von 50 % der Angebotssumme erfolgt auf Grundlage des finalen Angebotes 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

(3) Befindet sich der Kunde bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Zahlungsverzug, hat die Gesellschaft das Recht, ihre Leistung zu verweigern.

(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Mit Eintritt des Zahlungsverzugs des Auftraggebers entfallen diesem alle durch die Gesellschaft eingeräumten Rabatte und sonstige Preisnachlässe. Für jede nach Verzugsbeginn erfolgte Mahnung der Gesellschaft fallen Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) an.

§ 8
Kündigung

(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgelts, insbesondere schon erbrachter Vorleistung nach folgender Staffelung: – bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 5 % – innerhalb von 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn 25% – innerhalb 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % – innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinens am Veranstaltungstag 100 %

(2) Im Fall der Verschiebung einer Veranstaltung auf einen späteren Termin, deren Grund der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gelten die in Absatz 1 genannten Zahlungsbedingungen hinsichtlich der Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden auch für den dann neu vereinbarten Termin. Bei einer Kündigung des neu vereinbarten Termins durch den Kunden bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn verpflichtet sich dieser zu einer Zahlung in Höhe von 1.500,00€ an die Gesellschaft für die erbrachte Vorleistungen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

§ 9
Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Die Gesellschaft verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich innerhalb von zwei Werktagen nach Leistungserbringung durch die Gesellschaft schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Gesellschaft der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft beruhen.

§ 10
Haftung

(1) Die Gesellschaft haftet unbegrenzt entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Gesellschaft nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Soweit der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Gesellschaft derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Gesellschaft keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

§ 11
Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Gesellschaft auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Gesellschaft selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Gesellschaft an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Gesellschaft ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

§ 12
Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Leipzig soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend. (Stand: September 2020)